Stellungnahme vom 28.01.2011
Der Deutsche Notarverein dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Einigkeit dahingehend erzielen konnten, dass das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) auf Richter und rechtsberatende Berufe (Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte) nicht anwendbar sein soll. Die von Ihnen in dem Schreiben vom 22. Dezember 2010 vorgebrachten Gründe sind überzeugend und stichhaltig. Ergänzend erlauben wir uns noch den Hinweis auf die Stellung der Notare als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Sie üben damit hoheitliche Befugnisse im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege aus. Es handelt sich dementsprechend um eine Amtsträgerstellung und nicht um eine „im Ausland erworbene Berufsqualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt“ im Sinne von § 1 BQFG. Wir dürfen höflich darum bitten, dass dafür Sorge getragen wird, dass die vorgenannte Ausnahme in dem Gesetzentwurf auch eindeutig umgesetzt wird.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen des DRiG, des EuRAG und des PAZEignPrG betreffen unseres Verständnisses nach lediglich die Frage, ob Inhaber von Diplomen aus Staaten der EU, des EWR und aus der Schweiz auch dann zu der dort geregelten Gleichwertigkeit – bzw. Eignungsprüfung zugelassen werden können, wenn sie nicht Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind. Damit darf aber nicht der Grundstein für eine (auch nur „schleichende“) Anerkennung von beruflichen Qualifikationen aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gelegt werden. Daher dürfen wir darum bitten, dass auch zukünftig dafür Sorge getragen wird, dass das anerkannt hohe Niveau der juristischen Ausbildung in Deutschland beibehalten und über entsprechende Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfungen gesichert wird. Die Expertise der in Deutschland tätigen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Richter und Notare stellt einen großen Vorteil im Wettbewerb der Rechtsordnungen dar, den es zu verteidigen gilt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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