Stellungnahme vom 20.11.2007
Der Deutsche Notarverein dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem oben genannten Referentenentwurf, sieht jedoch von einer ausführlichen Äußerung ab.
Die Eingliederung der betreffenden Verordnungen (EG)
· Nr. 1896/2006 zur Einführung des europäischen Mahnverfahrens
· Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
· sowie der derzeit noch nicht veröffentlichten Zustellungsverordnung neuer Fassung
in die deutschen Zivilverfahrensgesetzte ist nach dem Referentenentwurf gut gelungen. Ein Eingehen auf Einzelvorschriften erscheint damit als nicht erforderlich.