Stellungnahme vom 16.8.2024
Der Deutsche Notarverein (DNotV) begrüßt die Novelle grundsätzlich, sofern diese die Zielsetzung, einfacher und kostengünstiger dringend benötigten Wohnraum zu mobilisieren, verfolgt. Der vorliegende Gesetzentwurf möchte darauf abzielen, eine umfassende Überarbeitung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) durchzuführen.
Der Gesetzentwurf wirft jedoch erhebliche Unklarheiten und praktische Probleme auf. Besonders problematisch ist die geplante Einbeziehung des Verkaufs von in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäuden und die Einbringung von Grundstücken in Gesellschaften in den Anwendungsbereich des Vorkaufsrechts. Es fehlt an präzisen Definitionen und klaren Regelungen, was zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten sowie unlösbaren Folgeproblemen und Konsequenzen für die Beteiligten führen könnte. Der DNotV regt dringend an, die Problematiken in zivil-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Hinsicht zunächst in einer vertieften inhaltlichen Fachdiskussion zu erörtern und zu klären
Die geplanten Regelungen dürften zu unnötiger Bürokratie und Rechtsunsicherheit führen, was die Abwicklung von Immobiliengeschäften erschwert und die beteiligten Parteien als auch die Kommunen finanziell belastet. Zudem wird die Gefahr gesehen, dass die Neuregelung das Gegenteil des angestrebten Ziels erreicht, nämlich die Umgehung des Vorkaufsrechts durch Aufteilung in Wohnungseigentum zu verhindern.
Weiterhin wird die Verlängerung der Umwandlungsbeschränkungen nach § 250 BauGB kritisiert, da diese ohne ausreichende Evaluierung der bisherigen Auswirkungen vorgenommen wird.