Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare

Stellungnahme vom 12.12.2024

 

Der Deutsche Notarverein (DNotV) begrüßt die Initiative zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs, warnt jedoch eindringlich vor einer fragmentierten Umsetzung. Die Möglichkeit, dass Bundesländer landesweit und sogar bis zu einzelnen Behörden unterschiedliche Regelungen und Zeitpunkte für die Einführung digitaler Systeme festlegen können, dürfte statt Effizienzsteigerungen neue bürokratische Hürden schaffen.

Der DNotV spricht sich daher für eine zentral koordinierte und bundesweit einheitliche Einführung aus, um die Digitalisierung im Immobilien- und Genehmigungsbereich effizient und praxistauglich zu gestalten. Nur so können die Vorteile digitaler Prozesse voll ausgeschöpft werden, ohne die Notariate mit zusätzlichem Aufwand zu belasten.

Zwar bietet der Referentenentwurf vielversprechende Ansätze, jedoch sieht der DNotV in technischen Aspekten, wie der Anbindung bestehender Systeme, darunter ELSTER, noch Optimierungsbedarf.

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