Evaluierungsauftrag „Mögliche Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht“

Stellungnahme vom 04.06.2024

 

Die Einführung des Videobeurkundungsverfahrens im Jahr 2022 war ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Nachdem der Anwendungsbereich des Videobeurkundungsverfahrens bereits im Jahr 2023 durch das DiREG und erneut im Jahr 2024 durch das MoPEG angemessen erweitert wurde, sind derzeit keine weiteren Ausweitungen des Anwendungsbereichs angezeigt. Videobeurkundungsverfahren sind zwar stets zu begrüßen, wenn die Versorgung mit stabilem und auch schnellem Internet gewährleistet ist, die Urkundsbeteiligten geschäftlich erfahren sind, der Vorgang wenig komplex und streitanfällig ist und für keinen Urkundsbeteiligten eine grundlegende Bedeutung hat.

Die Nutzung der notariellen Online-Verfahren wird aktuell jedoch durch die Einstellung des kostenfreien PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes für die Bevölkerung leider unnötig erschwert. Hinzu kommt, dass die Breitband-Ziele bereits seit 2009 regelmäßig aus unterschiedlichen Gründen nicht erreicht werden. Eine stabile Internet-Nutzung mit einer entsprechenden Verbindungsgeschwindigkeit ist jedoch zwingende Voraussetzung für Online-Verfahren jeglicher Art. Dies ist derzeit nicht gewährleistet.

Das Erfordernis einer Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht auf weitere, insbesondere komplexe und/oder beratungsintensive Beurkundungsgegenstände sieht der Deutsche Notarverein zum aktuellen Zeitpunkt deshalb nicht.

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