Vereinfachtes Scheidungsverfahren benachteiligt niemanden

Das Bundesministerium der Justiz hat kürzlich ein kostengünstiges vereinfachtes Scheidungsverfahren vorgestellt, das die bisherige einverständliche Scheidung ablösen soll. Das vereinfachte Scheidungsverfahren steht allen Ehegatten ohne gemeinsame Kinder offen. Sie können das vereinfachte Scheidungsverfahren durch übereinstimmende Erklärung vor einem Notar wählen, wenn sie sich über Hausrat, Ehewohnung und den Unterhalt einig sind. Die Scheidung kann dann ohne zwingende Beteiligung eines Anwaltes vom Gericht ausgesprochen werden.

Das Verfahren als solches ist nicht neu und benachteiligt niemanden. Denn der Notar muss beide Seiten neutral und kompetent beraten. Bereits heute beurkunden die Notare nicht nur Eheverträge, sondern auch zahlreiche Scheidungsfolgenvereinbarungen. Gerade der Schutz der schwächeren oder unerfahreneren Vertragspartei gehört dabei zu den wesentlichen Aufgaben des Notars.

Derzeit lässt sich bei den meisten einverständlichen Scheidungen nur eine Partei anwaltlich vertreten. Im Gegensatz zum Notar, der beide Parteien gleichermaßen berät und für eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu sorgen hat, ist der beauftragte Anwalt nur seinem Mandanten verpflichtet. Dem anderen Ehepartner ist das nicht immer bewusst.

„Dennoch wissen wir Notare die Arbeit der qualifizierten Fachanwälte für Familienrecht sehr zu schätzen. Insbesondere wird jeder Notar sorgfältig darauf achten, dass ein nach seiner Feststellung besonders schutzbedürftiger Partner rechtzeitig eigene anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt“, meint Dr. Stefan Zimmermann, Präsident des Deutschen Notarvereins und Notar in Köln.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen oder an der Vermittlung von Ansprechpartnern haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck honorarfrei)

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