Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zum geplanten Datennutzungsgesetz

Der Deutsche Notarverein hat am 12.01.2021 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors Stellung genommen. Das Gesetz wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in die Verbändeanhörung gegeben.

Der Deutsche Notarverein begrüßt in seiner Stellungnahme das im Zentrum der Neuregelung stehende Ziel, die Bereitstellung von ohnehin offen zugänglichen Daten zum Zwecke der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu fördern. Offene Daten können nach unserem Dafürhalten einen relevanten Beitrag für einen innovativen Fortschritt der Digitalisierung leisten.

Hinsichtlich der geplanten Aufnahme der Daten des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins-, Insolvenz-, Unternehmens- und Schiffsregisters sowie des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen in den Anwendungsbereich des vorgesehenen Datennutzungsgesetzes weisen wir jedoch nach unseren Erfahrungen auf ein mögliches Missbrauchspotenzial hin. Bereits heute beobachten wir missbräuchliche Nutzungen dieser Register durch Betrüger. Unternehmen werden mit fingierten Rechnungen in Registersachen konfrontiert, die einen Bezug zur Landesjustizverwaltung oder zum Bundesverwaltungsamt vorspielen. Bislang stehen Betrügern für ihr Vorgehen nur die – im Wege des Einzelabrufs zugänglichen – öffentlichen Bekanntmachungen von Registereintragungen zur Verfügung. Infolge des Datennutzungsgesetzes in seiner derzeitigen Konzeption würden die Daten künftig nach dem Open-Data-Ansatz in einem offenen, maschinenlesbaren und interoperablen Format bereitgestellt werden. Mit einfachen technischen Mitteln ließen sich gezielt Registerdaten extrahieren und gezielt für betrügerische Geschäftspraktiken – etwa der Zusendung gefälschter Rechnungen und Abmahnungen – einsetzen. Der erforderliche Aufwand hierfür wäre ungleich geringer als dies derzeit der Fall ist. Daneben wäre unseres Erachtens zu besorgen, dass private Anbieter mit den Daten „Parallelseiten“ aufbauen, durch die Rechtsuchende getäuscht werden können, etwa durch Bereitstellung verfälschter Daten und/oder dadurch, dass Daten kostenpflichtig angeboten werden.

In diesem Zuge regen wir zudem an, gemeinsam mit den Justizverwaltungen Wege zur Verhinderung des offensichtlichen Missbrauchs zu finden. Gerne wird sich der Deutsche Notarverein hierbei aktiv einbringen.

Aktuelles

Aktuelle Informationen zum weiteren Themen

Nachrichten

Nachrichten

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Stellungnahmen

Stellungnahmen