Mit Schreiben vom 15.1.2021 hat der Deutsche Notarverein zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Stellung genommen.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Deutsche Notarverein den Gesetzentwurf ausdrücklich. Er stellt allen voran zum neu eingeführten Online-Gründungsverfahren für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und zu den weiteren Online-Verfahren für Registeranmeldungen praxisnahe und zukunftsweisende Regelungen bereit, die gleichzeitig den hierfür erforderlichen hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Die hohen Standards des notariellen Verfahrens und des „Vier-Augen-Prinzips“ unter Einbindung von Notarinnen und Notaren und Registergerichten werden durch ein besonderes Videokommunikationssystem mit der Möglichkeit einer zuverlässigen Identifizierung der Beteiligten zukunftsweisend, modern und sicher in das Zeitalter der Digitalisierung, wie von der Digitalisierungsrichtlinie vorgegeben, transformiert.
Um die Urkundstätigkeit mittels Videokommunikation zu ermöglichen, ist der Aufbau und Betrieb eines sicheren, manipulationsresistenten und zuverlässigen Videokommunikationssystems unabdingbar. Die Übertragung dieser Aufgabe an die Bundesnotarkammer ist aus Sicht des Deutschen Notarvereins uneingeschränkt zu begrüßen. Die Bundesnotarkammer ist als unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stehende Körperschaft des öffentlichen Rechts als in besonderer Weise geeignet anzusehen, Sicherheit, Manipulationsresistenz und Zuverlässigkeit des geplanten Videokommunikationssystems zu gewährleisten.
Bei einzelnen Regelungen regt der Deutsche Notarverein an, die vorgesehene und zu begrüßende Möglichkeit einer gemischten Beurkundung, bei der ein Teil der Beteiligten persönlich bei der Notarin/dem Notar anwesend ist und nur ein Teil mittels Videokommunikation bei der Beurkundung partizipiert, klarer zu fassen.