Die SUP als ideale Gesellschaftsform für Nepper, Schlepper, Bauernfänger und als Vehikel für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine europaweite Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter (SUP) stößt auf breite Ablehnung. Nicht nur die Notare, sondern auch die Verbände der Wirtschaft, der Bundesrat und die Bundesregierung sprechen sich dagegen aus. Die Bedenken richten sich nicht gegen die Gesellschaftsform als solche, sondern gegen ihre Ausgestaltung. Nach den Vorstellungen Brüssels soll die SUP online gegründet werden. Nach den Vorstellungen Brüssels soll die SUP online gegründet werden. Der Gründer muss dazu nur eine eingescannte Ausweiskopie einreichen. Wer später eine SUP kauft, muss gar nicht mehr in Erscheinung treten. Das zerstört das Vertrauen in die Richtigkeit des Handelsregisters und macht die SUP zur idealen Gesellschaftsform für Nepper, Schlepper, Bauernfänger und infolgedessen zum Vehikel für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei den Online-Gesellschaften und den Online-Konten in Polen kann man dies bereits jetzt sehen. Zudem gibt es bei der SUP kein Mindestkapital. Schutzvorschriften gegen den Abzug von Geldern gibt es auch nicht. In einigen Ländern kann Geschäftsführer der SUP wiederum eine SUP sein und so weiter. Unsere strengen Vorschriften gegen Insolvenzbetrug greifen daher nicht. Hat der Staatsanwalt das Nachsehen, wird Betrügern das Handwerk erleichtert. Schließlich kann man eine SUP in einem EU-Staat mit laxen Vorschriften registrieren lassen und dann in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden. Damit wird die SUP zur idealen Briefkastengesellschaft. Damit missachtet die Kommission die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Nach dem höchsten Gericht Europas muss eine Gesellschaft im Staat ihrer Registrierung tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und ein Büro haben. Ein Telefon oder eine Internetseite reichen eben nicht.
Berlin, den 2. Dezember 2014