Der Bundestag beschloss am 23.3.2017 das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BT-DrS 18/11636).
Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten.
Der Bundestag hat am 9. März 2017 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.1.2018 in Kraft.
Der Jahresbericht des Deutschen Notarvereins für das Jahr 2016 wurde soeben fertiggestellt und kann herunter geladen werden.
Die Regierungsbildung in Berlin ist vollzogen, die erste rot-rot-grüne Koalition in Deutschland nimmt ihre Arbeit auf. Michael Müller wurde am 8.12.3016 zum Regierenden Bürgermeister gewählt, im Anschluss ernannte er die Senatoren. Neuer…
Prof. Gregor Bachmann, der bisher an der Freien Universität tätig war, hat zum 1. Oktober 2016 einen Ruf an die Humboldt-Universität zu Berlin angenommen.
an Notar Dr. Winfried Kössinger
und der Verordnung über güterrechtliche Wirkungen eingetragener Lebenspartnerschaften am 24. Juni 2016
Am 23.6.2016 wurde im Haus des Rechts zum siebten Mal das alljährliche Sommerfest gefeiert.
an Notar a.D Dr. Manfred Rapp