Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V. in Würzburg setzt für eine hervorragende praxisbezogene wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Notarrechts den „Helmut-Schippel-Preis“ in Höhe von 5.000,00 € aus.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 beschlossen.
Die Bundesregierung hat die nach dem Inkrafttreten des WEMoG gebotene Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) beschlossen.
Mit Wirkung zum 1.4.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft.
Am 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft.
Am 22. Oktober 2020 wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet .
Die Wirkungen des COVID-19-Gesetzes im Gesellschaftsrecht (§§ 1 bis 5) wurden bis zum 31.12.2021 verlängert.
Am 1.10.2020 tritt die am 31.8.2020 verkündete GwGMeldV-Immobilien in Kraft, die zu einer deutlichen Erweiterung der Meldepflichten der Notarinnen und Notare führt.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung wurde am 13.1.2020 veröffentlicht;[1]
Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze wurde am 5.12.2019 verkündet (BGBl. I 2019, 1942, dazu bereits notar 2019, 435).