Das BMF hat Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG) veröffentlicht, die auch für Notare als Verpflichtete nach § 2 GwG gelten.
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Das BMF hat Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens (§ 11 GwG) veröffentlicht, die auch für Notare als Verpflichtete nach § 2 GwG gelten.