Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Zeitraum Juli bis September 2024 einen umfassenden Praxischeck durchgeführt, um bürokratische Hürden im Bereich der notariellen Beurkundung bei GmbH-Gründungen und Vereinsanmeldungen zu untersuchen. Ziel der Analyse war es, Wege zu finden, die rechtlichen Abläufe in diesen Bereichen effizienter zu gestalten und die Rolle der Notare weiter zu stärken. Die wichtigsten Erkenntnisse und Lösungsansätze dieses Checks werden hier zusammengefasst.
Notare: Vertrauenspartner für Gründer und Vereine
Die Untersuchung hat gezeigt, dass Notare von Unternehmensgründern und Vereinsvertretern gleichermaßen als verlässliche Partner geschätzt werden. Ihre Rolle bei der GmbH-Gründung und Vereinsanmeldung wird durchweg positiv bewertet. Notare gewährleisten nicht nur Rechtssicherheit, sondern bieten wertvolle Beratungsleistungen, zum Beispiel bei der Wahl der Rechtsform oder der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Diese Expertise sorgt dafür, dass deutsche Gründungen im internationalen Vergleich, etwa zum anglo-amerikanischen Raum, sicherer und kosteneffizienter sind.
Notare als digitale Vorreiter
Ein besonders lobenswerter Aspekt ist die digitale Kompetenz der Notariate. Elektronische Anmeldungen bei Handels- und Vereinsregistern durch Notare erleichtern die Abläufe erheblich. Diese bereits bestehenden digitalen Strukturen sollen in Zukunft weiter ausgebaut werden, um die Verfahrensdauer noch weiter zu reduzieren und den Beteiligten zusätzliche Wege zu ersparen. Die Digitalisierung der Prozesse hat sich bewährt und wird von den Teilnehmern des Praxischecks durchweg positiv bewertet.
Bürokratie bei GmbH-Gründungen: Der Notar als „One-Stop-Shop“
Während die notarielle Mitwirkung bei der GmbH-Gründung reibungslos funktioniert, wurden in den nachgelagerten behördlichen Prozessen Herausforderungen identifiziert. Gründerinnen und Gründer sehen sich nach der notariellen Beurkundung oft mit zahlreichen weiteren bürokratischen Hürden konfrontiert. Dazu zählen unter anderem die lange Wartezeit auf die Steuernummer, die Eröffnung des Geschäftskontos sowie die wiederholte Erfassung derselben Daten bei verschiedenen Behörden.
Ein zentraler Verbesserungsvorschlag aus dem Praxischeck ist die Idee, Notare zu einem „One-Stop-Shop“ für GmbH-Gründungen auszubauen. Dies würde bedeuten, dass der Notar als zentraler Ansprechpartner nicht nur die Beurkundung übernimmt, sondern auch alle nachgelagerten Anmelde- und Meldepflichten für die Gründer koordiniert. Durch diesen Ansatz könnten Gründer erheblich entlastet und die Gründungsprozesse beschleunigt werden.
Verbesserungsbedarf im Vereinsrecht: Mehr Informationen und Digitalisierung
Auch bei der Gründung von Vereinen spielen Notare eine unverzichtbare Rolle. Viele Vereinsgründerinnen und -gründer haben jedoch einen hohen Informationsbedarf, insbesondere bei der Gestaltung der Vereinssatzung und den steuerlichen Anforderungen. Hier besteht der Wunsch nach besseren, zentral zugänglichen Informationsangeboten.
Darüber hinaus sollen die Anmeldeprozesse im Vereinsregister weiter digitalisiert werden. Die Verpflichtung der Notare, Vereinsanmeldungen elektronisch einzureichen, soll Medienbrüche verhindern und die Abläufe beschleunigen. So können Verzögerungen bei der Eintragung minimiert und die Belastung der Registergerichte verringert werden.
Fazit: Notare als Schlüsselfigur für moderne und effiziente Gründungen
Der Praxischeck hat bestätigt, dass Notare eine Schlüsselrolle bei der Vereinfachung von Gründungsprozessen in Deutschland spielen. Ihre fachliche Kompetenz, ihre digitale Infrastruktur und ihr Engagement für Rechtssicherheit machen sie zu unverzichtbaren Partnern sowohl für Unternehmensgründer als auch für Vereinsvorstände. Durch den Ausbau ihrer Rolle als „One-Stop-Shop“ können Notare noch stärker zur Entlastung von Gründern und Vereinen beitragen und den bürokratischen Aufwand nachhaltig reduzieren. Der Praxischeck des BMJ zeigt: Notare sind nicht nur Hüter der Rechtssicherheit, sondern auch Vorreiter einer modernen, digitalen Verwaltung.
Eine Kurzfassung des Abschlussberichts zum „Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht“ finden Sie hier.