Die Bundesregierung hat die nach dem Inkrafttreten des WEMoG gebotene Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) beschlossen. Damit werden die Vorgaben für die sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung den neuen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) angepasst. Zudem soll die Voraussetzung dafür geschafft werden, dass die Ausstellungen der Bescheinigung elektronisch erteilt werden kann.
Der Text der Verwaltungsvorschrift ist unter BR-Drucks. 312/21 abrufbar.