Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da. Sie gilt ab dem 01.01.2024. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden. Dass der Kindesunterhalt angehoben wird, ergibt sich bereits aus der 6. Mindestunterhaltsverordnung (6. MUVÄndV), die im BGBl. 2023 I Nr. 330 vom 30.11.2023 veröffentlicht wurde.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle sowie die Tabellen der Vorjahre seit 2005 können auf der Homepage des OLG Düsseldorf heruntergeladen werden.