Der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern wurde für Rechtsvorgänge, die ab dem 1.7.2019 verwirklicht werden, auf 6 % erhöht. Die Erhöhung soll die ebenfalls beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kompensieren. Diese fallen noch für alle Straßenbaumaßnahmen an, die bis zum 31. Dezember 2017 begonnen worden sind.