EU-Vorschlag zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (Upgrading Digital Company Law)

Ende März hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts vorgestellt (Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directives 2009/102/EC and (EU) 2017/1132 as regards further expanding and upgrading the use of digital tools and processes in company law, COM(2023) 177 final). Ziel ist es, bestehende Formalitäten bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten weiter abzubauen und den Zugang zu registergebundenen Unternehmensinformationen zu verbessern.

Ausgeweitet werden soll der Anwendungsbereich unter anderem auf die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Mit den neuen Vorschriften sollen wichtige Unternehmensinformationen insbesondere auf EU-Ebene über das BRIS (Business Registers Interconnection System) öffentlich zugänglich gemacht werden. Dabei soll die Zuverlässigkeit von Informationen in Unternehmensregistern durch behördliche oder gerichtliche Kontrolle unter Wahrung der Traditionen der Mitgliedstaaten, einschließlich der möglichen Beteiligung von Notaren, sowie die einheitliche Prüfung von Unternehmensinformationen vor der Eintragung im Unternehmensregister, verbessert werden. Über ein analog und elektronisch verfügbares EU-Unternehmenszertifikat das in allen mitgliedstaatlichen Sprachen und kostenlos verfügbar sein wird, sollen wichtige Informationen bereitgestellt werden, etwa bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, im Rahmen von Steuer- oder Genehmigungsverfahren oder bei der Beantragung von Fördermitteln in einem anderen Mitgliedsstaat. Die Gesellschaft kann durch das EU-Unternehmenszertifikat grundlegende Informationen wie beispielsweise Existenz, Rechtsform, Sitz und Vertretung nachweisen. Zur Verfügung gestellt werden soll ein mehrsprachiges Muster für eine digitale EU-Vollmacht, um eine Person zu bevollmächtigen, das Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat zu vertreten. Die Vollmacht soll im Unternehmensregister des Unternehmens hinterlegt werden. Abgeschafft werden soll die Apostille für beglaubigte Urkunden aus Handelsregistern und für bestimmte notarielle Urkunden, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat vorgelegt werden. Übersetzungen sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen verlangt werden dürfen.

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