Aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15.07.2022 (DiREG, BGBl. I 2022, S. 1146) wird der Anwendungsbereich der notariellen Onlineverfahren im Gesellschaftsrecht zum 01.08.2023 erweitert.
Ab diesem Zeitpunkt können im Wege des notariellen Onlineverfahrens insbesondere auch Gründungen einer GmbH mit Sacheinlage und einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse zur Satzungsänderung beurkundet werden (sofern andere Formvorschriften nicht entgegenstehen) und Vereinsregisteranmeldungen beglaubigt werden (vgl. hierzu auch Pressemeldung der Bundesnotarkammer).