Der Bundestag hat am 9. März 2017 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1.1.2018 in Kraft.
Die Abgeordneten folgten dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11437). Neben den Änderungen zum Bau- und Kaufvertragsrecht enthält das Gesetz eine Ergänzung des § 29 Abs. 3 GBO, nach der anstelle der Siegelung maschinell ein Abdruck des Dienstsiegels eingedruckt oder aufgedruckt werden kann. Diese Regelung (entgegen BGH v. 14.12.2016 – V ZB 88/16) tritt bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 1.1.2018 in Kraft.