Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2023

Das BMF hat mit BMF-Schreiben vom 14. November 2022 – IV C 7 – S 3104/19/10001 :008 – bereites die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2023 berechnet wird.

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