Der Deutsche Notarverein
Die Mitglieder
Der Deutsche Notarverein ist der Bundesdachverband der Notarinnen und Notare im Hauptberuf. In seinen neun Mitgliedsvereinen sind ca. 90 Prozent der gut 1.700 hauptamtlichen Notare organisiert. Außer diesen gibt es in Deutschland, abhängig von der Region auch Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zugleich das Notarsamt ausüben (Näheres zu den unterschiedlichen Notariatsformen finden Sie hier.) Die Anwaltsnotare sind nicht im Deutschen Notarverein, sondern unter anderem in der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotare im Deutschen Anwaltverein und im VDAN, dem Verband Deutscher Anwaltsnotare e.V., organisiert.
Die Satzung des Deutschen Notarvereins steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Aufgaben
Über sein Serviceunternehmen, die DNotV GmbH, bietet der Deutsche Notarverein unterschiedliche Serviceleistungen für Notarinnen und Notare sowie deren Mandanten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. In erster Linie jedoch vertritt der Deutsche Notarverein die berufspolitischen Interessen der Notarinnen und Notare auf nationaler und europäischer Ebene. Hierzu äußert sich der Deutsche Notarverein in Fachgesprächen und Stellungnahmen zu notarrelevanten Gesetzgebungsvorhaben gegenüber den zuständigen Ministerien und den politischen Entscheidungsträgern. Für seine Mitglieder und ein interessiertes Fachpublikum beobachtet und analysiert der Verein das rechtspolitische Geschehen außerdem regelmäßig in der Verbandszeitschrift notar, sowohl im Rahmen fundierter Fachbeiträge als auch in regelmäßigen Berichten aus Berlin und Brüssel.
Der Deutsche Notarverein legt größten Wert darauf, den Blick nicht auf die wirtschaftlichen Auswirkungen für seine Mitglieder zu verengen, sondern Gesetzgebungsvorhaben im Ganzen zu analysieren und konstruktive Kritik zu äußern. Aufgrund seiner Glaubwürdigkeit und Neutralität ist der Deutsche Notarverein ein geschätzter Ansprechpartner im rechtspolitischen Geschehen. Als Verband steht er damit für dieselben Werte ein, die auch dem einzelnen Notar das Vertrauen seiner Mandanten gewährleisten.
Die Geschichte
Der heutige Deutsche Notarverein wurde 1991 gegründet, seine Vorgängerorganisationen in den Jahren 1871 und 1900. Die Mitgliedsvereine können teilweise auf eine über 150-jährige ununterbrochene Vereinsgeschichte zurückblicken.
Die Gründung im Jahr nach der Wiedervereinigung ist kein Zufall. Der Aufbau eines modernen Notariatswesens in den neuen Ländern erforderte die Gründung eines neuen Verbandes. Die Geschichte endete jedoch nicht mit der Wiedervereinigung. Das Zusammenwachsen Europas und der Welt fördert einen Wettbewerb der Rechtskulturen. Der Deutsche Notarverein möchte das hauptberufliche Notariat als modernes und effizientes Organ der Rechtspflege im Dienste des Verbraucherschutzes und der Rechtssicherheit präsentieren.