Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BGBl. I 2019, 1122) wurde mit Wirkung ab dem 9.8.2019 der neue § 7b EStG eingeführt. Anders als der in den 1980er-Jahren gestrichene „alte“ § 7b EStG begünstigt § 7b EStG n. F. nicht selbstgenutztes Wohneigentum, sondern gewährt Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Mietwohnungen. Voraussetzungen sind – grob vereinfacht –, dass die Wohnung auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neu geschaffen wird und dass sie zehn Jahre lang vermietet wird. Zudem dürfen die Anschaffungs-/Herstellungskosten 3.000 €/Quadratmeter nicht übersteigen.