Stellungnahme vom 15.02.2019
I. Verschiebung des Inkrafttretens
Wir halten die Verschiebung des Inkrafttretens der Vorschriften über das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis für vernünftig. Die Neuerungen sollten in Ruhe vorbereitet werden, um zu gewährleisten, dass die technischen Einrichtungen am gesetzlichen Stichtag mit der gebotenen Sicherheit und Funktionalität für Notare, staatliche Stellen und letztlich auch für die Bevölkerung zur Verfügung stehen.
II. Entfristung der Wechselmöglichkeit
Wir begrüßen die im Regelungsentwurf vorgesehene Entfristung der Wechselmöglichkeit baden-württembergischer Anwaltsnotare in das hauptberufliche Notariat. Damit wird es den Anwaltsnotaren dauerhaft ermöglicht, in das gesetzliche Regelmodell – das hauptberufliche Notariat (§ 3 Abs. 1 BNotO) – zu wechseln. Hierdurch kann die Vereinheitlichung der Notariatsformen in Baden-Württemberg weiterhin und hoffentlich noch verstärkt fortgesetzt werden.