„Single Digital Gateway“ kommt 2020

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Einführung eines EU-weiten digitalen Zugangstors beschlossen, das Ende 2020 online gehen soll. Über eine von der EU-Kommission verwaltete Nutzerschnittstelle, die an das schon bestehende Portal „Your Europe“ angegliedert und in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird, sollen die EU-Bürger ab diesem Zeitpunkt Zugang zu den nationalen Websites der Mitgliedstaaten erhalten, um sich dort sowohl über Rechte, Pflichten und Vorschriften nach EU-Recht und nationalem Recht als auch über On- und Offlineverfahren der Verwaltung informieren zu können. Spätestens Ende 2023 sollen dann zusätzlich ausgewählte Verwaltungsverfahren, wie beispielsweise die Beantragung einer Geburtsurkunde oder der Antrag auf Zulassung zu einer öffentlichen Hochschule, europaweit komplett online über das Portal abgewickelt werden können. Zu diesen online anzubietenden Verwaltungsverfahren wird auch der Komplex rund um die Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens gehören, wobei sich das auf die reine Meldung einer Geschäftstätigkeit bzw. die Zulassung zur Ausübung, Änderung oder Einstellung einer Geschäftstätigkeit beschränkt; nicht umfasst sein wird die erstmalige Eintragung des Einzelkaufmanns in das Handelsregister, ferner nicht Eintragungen im Zusammenhang mit der Gründung von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften und schließlich auch nicht diese betreffende spätere Anmeldungen und Einreichungen von Meldungen. In Deutschland wird die Anbindung an „Your Europe“ über den Portalverbund des Bundes erfolgen, der das Onlinezugangsgesetz (OZG) umsetzt, aufgrund dessen bis 2022 Bund und Länder dazu verpflichtet sind, ihre Verwaltungsportale zu verknüpfen und grundsätzlich alle Dienstleistungen dort online anzubieten.

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