Gesellschafterlistenverordnung seit 1.7.2018 in Kraft

Die Gesellschafterlistenverordnung wurde am 28.6.2018 im BGBl. I 2018, 870 verkündet und ist damit am 1.7.2018 in Kraft getreten. Die entsprechenden Vorgaben sind damit ab diesem Zeitpunkt zu beachten. Für bereits gegründete Gesellschaften enthält § 5 eine Übergangsregelung.

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