Die Gesellschafterlistenverordnung wurde am 28.6.2018 im BGBl. I 2018, 870 verkündet und ist damit am 1.7.2018 in Kraft getreten. Die entsprechenden Vorgaben sind damit ab diesem Zeitpunkt zu beachten. Für bereits gegründete Gesellschaften enthält § 5 eine Übergangsregelung.