Am 20.7.2017 ist die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie (ABl. Nr. L 169/46, abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017L1132) wurden sechs Richtlinien auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts „aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit“ kodifiziert (Erwägungsgrund 1). Die Richtlinie ist keine vollständige Kodifikation der gesamten EU-Richtlinien zum Gesellschaftsrecht, es gibt weiterhin eine Reihe anderer gesellschaftsrechtlicher EU-Richtlinien (wie z. B. die SE-Richtlinie sowie die kürzlich in Kraft getretene Aktionärsrechterichtlinie). Die nun in Kraft getretene Richtlinie ersetzt die sog. Spaltungsrichtlinie, die Zweigniederlassungsrichtlinie, die Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen, die Publizitätsrichtlinie, die Verschmelzungsrichtlinie sowie die Kapitalrichtlinie. Diese Richtlinien wurden aufgehoben (Art. 166) und deren Regelungsgehalte in die neue Richtlinie übernommen. Inhaltliche Änderungen sollen damit nicht verbunden sein. Hilfreich mag die Entsprechungstabelle im Anhang IV sein, dort sind die neuen Standorte der Artikel der „alten“ Richtlinien aufgeführt.