Hochwasserschutzgesetz II

Der Deutsche Bundestag hat am 18.5.2017 das Hochwasserschutzgesetz II in der Fassung der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (BT-Drs. 18/12404) angenommen.

Mit dem Gesetz wird in § 99a WHG ein neues Vorkaufsrecht eingeführt. Danach steht den Ländern ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die für Maßnahmen des Hochwasser- oder Küstenschutzes benötigt werden (§ 99a Abs. 1 S. 1 WHG). Die Länder können hiervon abweichende Regelungen treffen (§ 99a Abs. 6 WHG). Die Neuregelung tritt sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.

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