Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt soll die elektronische Grundbuchakte nun in allen 25 sächsischen Grundbuchämtern eingeführt werden. Bei den Grundbuchämtern Dresden und Leipzig können schon seit zwei Jahren elektronische Anträge entgegengenommen, automatisiert verarbeitet und in der elektronischen Akte abgespeichert werden.
Bereits am 1.4 2017 stellte das Grundbuchamt Chemnitz auf die elektronische Grundbuchakte um. Im Abstand von zwei Monaten folgen jeweils drei bis vier weitere Grundbuchämter. Die Umstellung soll im Herbst 2018 abgeschlossen sein. Dann werden in den sächsischen Grundbuchämtern keine neuen Papierakten mehr angelegt.
Ab dem jeweiligen Starttermin dürfen Notare Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“ einreichen. Anträge von Bürgern hingegen nehmen die Grundbuchämter auch weiterhin in Papierform entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.
Mit Einführung der elektronischen Grundbuchakte werden die Papierakten zwar nicht fortgeführt, die vorhandenen Papierakten jedoch bis zu einer späteren Digitalisierung weiterhin aufbewahrt.